Deutsch Englisch

UVV-Prüfung


UVV-Prüfung gem. VDI Norm 2511 und DGUV 308-002

Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (DGUV Vorschrift 68) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die, für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen, Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Domnick+Müller kümmert sich vertrauensvoll und zuverlässig um die regelmäßigen UVV-Prüfungen (gem. VDI 2511 / DGUV 308-002) Ihrer Gabelstapler, Gebrauchstapler, Anbaugeräte, Arbeitsbühnen, Reinigungstechnik und Kommunaltechnik.
 

Die wiederkehrende Prüfung gem. VDI 2511 wird wie folgt durchgeführt:

  • bis 500 Betriebsstunden: 1 mal jährlich
  • ab 500 Betriebsstunden: halbjährlich oder kürzer - je nach Gefährdungsbeurteilung die durch den Betreiber zu erstellen ist
Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Baugruppen:

1. Lenkung:
Die Prüfung der Lenkung ist im be- und entlasteten Zustand der Lenkachse durchzuführen.
  • Ordnungsgemäßen Zustand und Befestigung aller Teile (z.B. Ketten, Kettenräder, Zahnräder) prüfen.
  • Spiel im Lenkantrieb kontrollieren. Soweit vorhanden, sind Lenkketten spätestens dann auszuwechseln, wenn der Kettenspanner nicht mehr nachstellbar ist.
  • Drehschemellagerung auf unzulässiges Spiel kontrollieren.
  • Rückschlagbegrenzung des Lenksystems auf Funktion prüfen.
  • Funktion der elektrischen Lenkung/Lenkunter¬stützung prüfen (soweit vorhanden).
  • Kontrolle der hydraulischen Lenkunterstützung 
  • Spiel im Lenkgetriebe prüfen.
  • Lenkstockhebel, Schubstange, Zwischenlenkhebel und Spurstangen auf Beschädigung und Verformung kontrollieren.
  • Kugelgelenk- und Drehverbindungen auf festen Sitz und Spielfreiheit prüfen.
  • Spiel des Mittelachsbolzens oder des Achsbefestigungselements, der Achsschenkelbolzen und der Radlager kontrollieren.
  • Übertragungselemente (z.B. Keilriemen) der Lenkhilfepumpe kontrollieren, Ölstand im eventuell separat angeordneten Ölbehälter prüfen.
  • Rohre und Schläuche auf Dichtheit und ein¬wandfreien Zustand kontrollieren.
  • Schläuche auf Alterung kontrollieren.
  • Lenksteuergerät, Rohre, Schläuche, Zylinder und Druckspeicher (soweit vorhanden) auf Dichtheit kontrollieren.
  • Schläuche auf Alterung kontrollieren.
  • Gegebenenfalls Notlenkeigenschaft bei abgestelltem Fahr-/Lenkmotor auf Funktion prüfen.
  • Hydraulisches System auf Lufteinschluss kontrollieren (Lenkzylinder läuft nach).
  • Lenkbegrenzung (Lenkeinschlag der Räder) prüfen.

2. Bremsen
Betriebsbremse:
  • Stand der Bremsflüssigkeit im Behälter kontrollieren.
  • Mechanische Übertragungselemente auf Leichtgängigkeit und Verschleiß prüfen.
  • Betätigungswege prüfen.
  • Rohrleitungen, Schläuche und deren Verbindung auf einwandfreien Zustand und Dichtheit kontrollieren.
  • Schläuche auf Alterung kontrollieren.
  • Betriebsbremse (siehe Anhang C) durch Messen des Bremswegs, der Zugkraft (oder Bremskraft) oder der Verzögerung beurteilen.
  • Messen des Bremswegs: Bremsprobe auf ebener, horizontaler, tro¬ckener und befestigter Fahrbahn durchfüh¬ren. Die Räder dürfen nicht blockieren. Die Bremswirkung ist ausreichend, wenn die Bremswege nach Anhang C nicht überschritten werden.
Feststellbremse:
  • Die Feststellbremse muss ohne Unterstützung durch den Fahrer in der Lage sein, das mit Nenn¬last beladene Flurförderzeug bzw. den Schlepper ohne Anhänger entweder auf der Steigung gemäß Anhang D oder auf der Steigung wie durch den Hersteller spezifiziert zu halten, je nachdem welche Steigung größer ist.
  • Dies erfolgt durch Messen des Bremswegs, wobei die Betätigung der Feststellbremse auf ebener, horizontaler, trockener und befestigter Fahr¬bahn durchzuführen ist und die Räder nicht blockieren dürfen.
  • Die Bremswirkung ist ausreichend, wenn der Bremsweg nach Anhang D nicht überschritten wird.

3. Räder
  • Auf einer Achse dürfen nur Räder und Reifen gleicher Größe, Bauart und gleichem Ver-schleißzustand verwendet werden.
  • Felgen, besonders der gelenkten Räder, auf Beschädigungen prüfen.
  • Zustand der Felgen und der Felgenringe kontrollieren (bei Super-Elastik-Reifen mit Halte¬wulst entfallen die Felgenringe).
  • Vollständigkeit (Anzahl) und festen Sitz der Radbefestigungsmittel prüfen.
  • Luftreifen auf vorgeschriebenen Luftdruck, Tragfähigkeit, Beschädigungen und Verschleiß prüfen. Luftreifen sind spätestens zu wechseln, wenn die Verschleißgrenze erreicht ist.
  • Super-Elastik-, Vollgummi- und Polyurethan¬ Reifen auf festen Sitz, Zustand und Verschleiß-grenze prüfen.
  • Super-Elastik-Reifen sind zu wechseln, wenn die Verschleißgrenze (60-Joule-Leiste) erreicht ist (Profil ist nicht erforderlich).
  • Zwillingsbereifungen müssen gleichen Durchmesser haben.

4. Fahrgestell
  • Rahmen auf Risse prüfen.
  • Befestigung des Gegengewichts kontrollieren.
  • Befestigung von Hubgerüst sowie von Last¬ und Lenkachse prüfen.
  • Bei gefederten FFZ und Anhängern Federn, Federlagerung und Federbügel prüfen.
  • Anhängerzugdeichsel auf Bodenfreiheit kon¬trollieren.
  • Funktion der Bremse (soweit vorhanden) an Anhängern prüfen.
  • Zustand und Funktion der Anhängekupplung kontrollieren.

5. Fahrschalter und Betätigungseinrichtung
  • Zugangskontrollen (z.B. Schaltschloss) auf Funktionsfähigkeit prüfen.
  • Schaltstellungen von Stellteilen auf Eindeutig¬keit kontrollieren (z.B. vorwärts - neutral - rückwärts).
  • Beschleunigungseinrichtungen (Pedalwerk und Übertragungselemente) prüfen; sie müssen ein ruckfreies Bedienen des Antriebs ermöglichen und selbsttätig in Nullstellung zurückgehen.
  • Die Deichseln von mitgängergeflührten FFZ mit mechanisch betätigter Bremse müssen selbst-tätig in Bremsstellung schwenken.
  • Deichselkopfschalter auf Funktion prüfen.

6. Antriebe
Elektrischer Antrieb:
  • Befestigung und Sicherung der Batterie im FFZ prüfen; Anschlüsse und Zellenverbinder auf festen Sitz kontrollieren; sichere Befestigung des Batteriedeckels sowie Entlüftung des Batterieraums prüfen.
  • Prüfen, ob das Batteriegewicht den Vorgaben des FFZ-Herstellers entspricht und gegebenen-falls Zusatzgewichte vorhanden und an richtiger Position eingebaut sind.
Antrieb durch Verbrennungsmotor:
  • Abgasanlage mit Schalldämpfung auf Dichtheit prüfen, Berührungsschutz freiliegender Abgasführungen kontrollieren.
  • Kraftstoffbehälter und -leitungen auf Dichtheit und sichere Befestigung kontrollieren.
  • Abgasprüfung nach Vorgaben des FFZ-Herstellers durchführen. Bei einem mit Diagnose-system ausgerüsteten FFZ ist der Fehlerspeicher auszulesen. Bei FFZ ohne Diagnosesystem ist bei Dieselmotoren die Schwärzungszahl oder Abgastrübung zu bestimmen. Bei gasbetrieben FFZ muss der CO-Gehalt des Abgases bei betriebswarmen Motor im Leerlauf < 0,1 % Volumenanteil betragen.
  • Wichtiger Hinweis: Bei FFZ, die in ganz oder teilweise ge¬schlossenen Räumen betrieben werden, ist die Abgasprüfung nach TRGS 554 jährlich bzw. spätestens nach 1500 Betriebsstunden durchzuführen.

7. Elektrische Anlage
  • Unversehrtheit der Isolation (Berührungsschutz) und der elektrischen Leitungen kontrollieren.
  • Sicherungen auf richtigen Wert prüfen.
  • Notabschaltung auf Funktion prüfen (z.B. Not¬ Aus-Schalter, Not-Aus-Steckvorrichtung).
  • Sitzkontaktschalter und Totmannschalter auf Funktion prüfen.
  • Sicherheitsabschaltung der FFZ-Steuerung(en) kontrollieren (Fehlersimulation entsprechend Herstellerangaben).
  • Batteriestecker prüfen (z.B. fester Sitz und Zu¬stand der Kontakte).
  • lsolationswiderstand von Fahrzeug und Batterie sind mit geeigneten Messeinrichtungen getrennt zu prüfen (z.B. lsolationsmessgerät). Der lsolationswiderstand zwischen aktiven Teilen aller elektrischen Komponenten und dem Flurförderzeugrahmen, mit Ausnahme der Batterie, muss mindestens 1000 Ω, multipliziert mit der Nenn¬spannung des Flurförderzeugsystems, betragen. Vor dem Messen des lsolationswiderstands der Batterie ist die Batterie an ihren Endableitungen zu trennen. Eine eventuell vorhandene Erdverbindung eines Batteriepols ist zu lösen.
  • Der lsolationswiderstand der abgetrennten, nicht in Betrieb befindlichen Batterie, gemessen zwischen Batteriepol und metallischem Trog, Fahrzeugrahmen oder einer anderen leitfähigen Unterlage, muss mindestens 50 Ω (500 Ω  bei Nennspannungen über 120 V), multipliziert mit der Batterienennspannung, betragen (Beispiel SO-V-Batterie: R8 80 V x 50 0/V 4 kn).
  • Vorhandene, zugängliche Diagnosesysteme (z.B. Fehlerspeicher, Systemanzeigen) sind nach Vor¬gaben der Hersteller auszuwerten.
8. Hubwerk
Hydraulische Anlage:
  • Hydraulische Antriebe (Zylinder und Motoren), Pumpen, Rohre, Schläuche und Steuerschieber auf äußere Dichtheit und Beschädigungen prüfen.
  • Ölstand im Hydrauliktank prüfen.
  • Schläuche auf Alterung kontrollieren.
  • Kontrolle aller hydraulischen Funktionen durchführen (Vor- und Zurückneigen des Hubgerüsts, Heben und Senken des Lastaufnahme¬ mittels, Bewegen der Anbaugeräte); Zylinder sind hierbei gegen Anschlag zu fahren.
  • Prüfen, ob Betätigungseinrichtungen selbsttätig in Nullstellung zurückgehen.
  • Vor- und Rückneigewinkel des Hubgerüsts sowie gleichmäßige Hublänge der Neigezylinder kontrollieren (Werte nach Angabe des Herstellers).
  • Hydraulische Anlage bei Betriebstemperatur auf innere Dichtheit prüfen. Nennlast im Last-schwerpunktabstand aufbringen.
  • Das mit Nennlast belastete Lastaufnahmemittel darf sich in 10 min um nicht mehr als 100 mm (bei Nennlast 10 t) bzw. 200 mm (bei Nenn¬last > 10 t) absenken. Das Hubgerüst darf sich innerhalb dieser Zeit um nicht mehr als 5° nach vorn neigen. Bei FFZ mit einer Neigung unter 5° darf die mittlere Neigegeschwindigkeit nicht mehr als 0,5° je Minute betragen.
Hubgerüst:
  • Anzahl, Zustand und Einstellung der Last- und Führungsrollen oder der Gleitführungen kontrollieren.
  • Führung des Kettenkopfs im Freihubbereich prüfen (soweit vorhanden).
  • Endanschläge für Innenmaste und Gabelträger kontrollieren.
  • Lagerung des Hubgerüsts auf Verschleiß prüfen.
  • Bolzensicherung der Hubgerüst- und Neigezylinderanlenkung sowie Mastschub- und Schwenkeinrichtungen prüfen.
  • Fangvorrichtung (soweit vorhanden) für das Hubgerüst bei Ausführung mit Achsvorschub oder nur einem Neigezylinder kontrollieren.
Hubkomponenten:
  • Ketten auf Brüche, Risse, Kerben und sichtbare Abnutzung kontrollieren.
  • Endgliederbefestigung auf Verschleiß prüfen.
  • Ketten auf gleichmäßige Spannung kontrollieren.
  • Kettenspanneinrichtung auf Sicherung und Zu¬ stand des Ankergewindes prüfen.
  • Kettenlängung: Kettenverschleiß unter Prüflast messen. Die Prüflast beträgt ca. 10 % der Nenn¬last. Die Länge über mindestens sechs Kettenteilungen an jeder Kette prüfen. Der Verschleiß darf den vom Hersteller spezifizierten Wert nicht überschreiten. Dieser ist, wenn nicht spezifiziert, 3 % im Bereich des größten Verschleißes, der in der Regel in dem Kettenabschnitt auftritt, der über die Umlenkrollen läuft, wenn der Gabelträger zum Fahren angehoben ist.
  • Seilhubwerke entsprechend den Herstellerangaben prüfen.
Lastaufnahmemittel:
  • Sichtbar verformte, verschlissene oder gerissene Gabelzinken sind nicht betriebssicher und von der weiteren Nutzung ausgeschlossen.
  • Die Tragfähigkeit der Gabelzinken muss mindestens der Tragfähigkeit des FFZs entsprechen (siehe Kennzeichnung der Gabelzinken). Eine höhere Zinkentragfähigkeit ist zulässig.
  • Tragschiene und Arretiernuten des Gabelträgers auf Verschleiß prüfen.
  • Gabelträger auf Verformung und Risse prüfen.
  • Sicherung an Gabelträger und Gabelzinken gegen Herabfallen und Verschieben kontrollieren.
  • Gabelhaken auf Verschleiß und Aufbiegung prüfen.
  • Prüfen der Gabelzinken auf Verformung (Aufbiegung):
    - Winkel- oder Diagonalvermessung der Gabelzinke durchführen. Das Diagonalmaß (Stichmaß) oder die Abweichung hiervon muss den Vorgaben des Herstellers ent¬sprechen.
    - Prüfung des Höhenunterschieds der Gabel¬spitzen durchführen.
    - Der Höhenunterschied darf die Vorgaben des Gabelherstellers nicht überschreiten.
  • Prüfung der Gabelzinken auf Risse (oberer Gabelhaken und Gabelknick) durchführen.
  • Erfolgt die Prüfung z.B. mittels Diffusions¬sprühmittel oder Magnetpulver-Rissprüfverfahren, so ist der Gabelknick vorher so zu säubern, dass er metallisch blank ist (entfernen von Farbe und Zunder).
  • Prüfung der Gabelzinken auf Verschleiß durchführen.
    Ausgangspunkt für die Verschleißmessung ist das Nennmaß der Gabelzinke. Der maximal zulässige Verschleiß beträgt 10 % des Nennmaßes (gemäß ISO 5057). Gabelzinkenverschleiß tritt in der Regel im äußeren Knickbereich der Gabel auf. Die Verschleißgrenze der Gabelzinken kann auch durch den Hersteller gekennzeichnet sein.
Sonstige Lastaufnahmemittel:
  • Befestigungselemente und allgemeinen Zustand der Anbaugeräte kontrollieren.
  • Anbaugeräte auf Funktion prüfen.
  • Lasthalteventile (soweit vorhanden, z.B. bei klammernden Anbaugeräten) sind auf Funktion zu prüfen. Die Nennlast muss bei in Neutralstellung des Stellteils mindestens 10 min gehalten werden.
  • Anbaugeräte sind, soweit erforderlich, mit der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, jedoch maximal mit der Resttragfähigkeit des FFZ zu prüfen.
  • Arbeitsbühnen für FFZ unterliegen besonderen Anforderungen.

9. Fahrerschutz
  • Zustand und Befestigung des Fahrerschutzes von Fahrerstand-FFZ kontrollieren.
  • Fahrerschutzdächer und Lastschutzgitter an FFZ (soweit vorgeschrieben oder vorhanden) prüfen.
  • Vorhandensein und Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen an Quetsch- und Scherstellen kontrollieren.
  • Funktion der Haubenverriegelung prüfen.
  • Befestigung, Zustand und Einstellmöglichkeiten der Sitze kontrollieren.
  • Fahrer-Rückhalteeinrichtungen auf ordnungsgemäße Funktion kontrollieren.
  • Rutschsicherheit der Aufstiege, Vorhandensein und Befestigung der Haltegriffe prüfen.

10. Sonstiges
  • Vorhandensein und Lesbarkeit der vorgeschriebenen Typen-, Warn- und Hinweisschilder, Tragfähigkeitsdiagramm/Tragfähigkeitsschild, Kennzeichnung der Funktion von Bedienungseinrichtungen kontrollieren.
  • Bei nicht integrierten Anbaugeräten Vorhandensein des zusätzlichen Resttragfähigkeitsdiagramms/Resttragfähigkeitsschilds am FFZ prüfen.
  • Warneinrichtung prüfen.
  • Beleuchtung, Spiegel, Scheibenwischer kontrollieren (soweit vorhanden).
11. Assistenzsysteme
  • Am FFZ vorhandene Assistenzsysteme nach den Anweisungen des jeweiligen Herstellers auf ordnungsgemäße Funktion prüfen.
Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind auf das zu prüfende Gerät abzustimmen.

Die wiederkehrende Prüfung gem. DGUV 308-002 wird wie folgt durchgeführt:

Hebebühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch Sachkundige zu prüfen. Kürzere Intervalle können durch den Betreiber über eine Gefährdungsbeurteilung beschlossen werden.

Die wiederkehrende Prüfung ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich auf:
  • den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen worden sind, 
  • die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, 
  • die Vollständigkeit des Prüfbuches.

Die wiederkehrende Prüfung muss umfassen: 
  1. Prüfung der Hebebühne anhand der Angaben im Prüfbuch hinsichtlich der Identität. 
  2. Prüfung der Hebebühne unter Berücksichtigung ihrer Dokumentation hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie, der Unfallverhütungsvorschriften und den Regeln der Technik.
  3. Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstiger Veränderungen anhand der Hinweise des Anhangs dieses DGUV Grundsatzes, der Regeln der Technik und der Prüfhinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung.
  4. Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen. Hierbei sind gegebenenfalls Prüfhinweise der Hersteller mit zu berücksichtigen, z. B. bei Überlastsicherungen, Bremsen.
  5. Funktions- und Bremsproben mit Last, wobei die Prüflast in der Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit liegen muss. 
  6. Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnungen und Beschilderungen. Hinweise für die Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfungen sind in Anhang 4 dieses DGUV Grundsatzes zusammengestellt. Daneben ist die Betriebsanleitung des Herstellers oder Lieferers zu beachten, soweit diese besondere Angaben zur Wartung und Prüfung enthält.

Im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung sind insbesondere zu prüfen:
  1. Angaben an der Hebebühne
    - Fabrikschild: Befestigung
    - Beschriftung: Lesbarkeit
  2. Betriebsanleitung
    - Kurzgefasste Betriebsanleitung: Vollständigkeit
    - Ausführliche Betriebsanleitung: Zustand, Lesbarkeit
  3. Warnkennzeichnung: Zustand, Wahrnehmbarkeit
  4. Sicherung gegen unbefugte Nutzung: Zustand, Funktion, Gängigkeit, Sicherheitsschlüssel: Zustand, Funktion, Gängigkeit, Sicherheitsschlüssel
  5. Stellteile (Heben, Senken, Neigen, Kippen, Drehen, Schwenken, Verschieben, Öffnen, Schließen (bei Hubladebühnen), Fahren, Abstützungen): Zustand, Funktion, Gängigkeit, eindeutige Zuordnung, dauerhafte Bezeichnung der Bewegungsrichtungen, Sicherung gegen unbeabsichtigtes Betätigen, Verriegelung der Stellteile bei mehreren Steuerplätzen 
  6. Notabschaltung, Notablass: Zustand, Funktion, Gängigkeit
  7. Signaleinrichtungen Einrichtungen zur Verständigung: Zustand, Funktion, Wahrnehmbarkeit, Zuverlässigkeit
  8. Einrichtungen zur standsicheren Aufstellung (Wasserwaage, Abstützungen, Spindeln): Zustand, Funktion, Gängigkeit, Verschleiß, Verformungen, Korrosion, Risse
  9. Tragkonstruktion: Risse, Verformungen, Korrosion, Gängigkeit von Führungen, Rollen, Gelenken, Teleskopen, Verschleiß von Führungen, Rollen, Lagern, Gelenken, Befestigung und Sicherung lösbare Verbindungen, Wirksamkeit von Verriegelungen
  10. Lastaufnahmemittel
    - Abgleitsicherung, Abrollsicherung, Festhalteeinrichtung, Gelenkarmsicherung: Zustand, Funktion
    - Umwehrung: Zustand, Korrosion, Befestigung und Sicherung lösbarer Teile, Wirksamkeit von Verriegelungen, Gängigkeit beweglicher Teile
    - Boden: Trittsicherheit, Verformungen, Korrosion, Befestigung und Sicherung lösbarer Teile
    - Parallelführung an Arbeitsbühnen: Zustand, Funktion, Verschleiß, Risse, Korrosion
    - Umklappbare Arbeitsbühne: Zustand und Wirksamkeit der Verriegelung
    - Aufstiege: Trittsicherheit, Verformungen, Korrosion, Beschädigungen, Befestigung und Sicherung lösbarer Teile, Schweißverbindungen
  11. Stahldrahtseile
    - Seilverbindungen: Seildurchmesser, Abnutzungen, Korrosion, Drahtbrüche, Drahtbruchnester, Quetschstellen, Lockerung der äußeren Lage, Aufdoldungen
    - Seilrollen: Risse, Abnutzungserscheinungen, Gratbildung in der Seilrille, richtiges Fluchten der Seilrollen
    - Seilwicklung, Spannvorrichtung, Sicherung an Seilauflaufstellen, Sicherung gegen Abspringen des Seils: Zustand, Funktion
  12. Stahlgelenkketten
    - Kettenverbindungen: Gängigkeit, Abnutzungen, Anrisse, Sicherung der Bolzen, z. B. durch Nietkopf, Ring
    - Kettenrollen, Kettenräder: Zustand, Funktion
    - Spannvorrichtung, Sicherung Kettenauflauf: Zustand, Funktion
  13. Spindeln
    - Lagerung: Verformungen, Verschmutzungen, Gewindeverschleiß, Kerben, Riefen, Rillen, Auftragungen, Wirksamkeit der Abdeckung
    - Tragmutter: Gewindeverschleiß (Spiel)
    - Ausgleichsring: Lagerung, Zustand, Kerben, Riefen
  14. Zahnstangen
    - Befestigungen: Verschleiß, Verschmutzung, Stoßstellen bei zusammengesetzten Zahnstangen
    - Ritzel: Risse, Verschleiß, Verschmutzung, Befestigung und Spiel auf der Welle
  15. Hydraulik: Leckstellen, Dichtheitsprüfung, Entlüftung
    - Ölvorrat: Zustand und Lesbarkeit der Anzeige, Kontrolle der Ölmenge, Wirksamkeit der Abschalteinrichtung bei Ölmangel
    - Leitungen, Leitungsverbindungen: Befestigungen, Beschädigungen, Verformungen, Korrosion
    - Schläuche, Schlauchverbindungen: Befestigungen, Beschädigungen, Alter, Brüchigkeit, Porosität
    - Zylinder: Befestigungen, Risse, Rohr- und Schlauchanschlüsse, Dichtigkeit der Manschetten
    - Kolben: Oberfläche der Kolbenstange, Riefen, Verschmutzung
    - Filter: äußerer Zustand
    - Druckbegrenzungsventil: äußerer Zustand, Plombe unbeschädigt
  16. Pneumatik
    - Leitungen, Leitungsverbindungen: Undichtigkeiten, Befestigungen, Beschädigungen, Verformungen, Korrosion
    - Schläuche, Schlauchverbindungen: Befestigungen, Beschädigungen, Alter, Brüchigkeit, Porosität
    - Zylinder: Befestigungen, Risse, Rohr- und Schlauchanschlüsse, Dichtigkeit der Manschetten
    - Kolben: Oberfläche der Kolbenstange, Riefen, Verschmutzung
    - Sicherheitsventil: äußerer Zustand, Plombe unbeschädigt 
    - Manometer, Druckminderer: äußerer Zustand, Wirksamkeit
  17. Triebwerke (ohne Fahrwerk)
    - Bremsen, Selbsthemmendes Getriebe, Kupplungen: Verbindung von Triebwerksteilen, stoßfreies Anfahren, Verschleiß, Wirksamkeit
  18. Fahrgestell, Fahrwerk
    - Betriebsbremsen, Feststellbremsen, Deichselsicherung: Verschleiß, Wirksamkeit, Zustand, Wirksamkeit
    - Zwangsführung, Laufschienen, Schienenstöße, Endanschläge, Schienenräumer, Sicherung gegen Herausspringen: Verformungen, Risse, Zustand der Befestigungen
  19. Zugangs- und Ladestellen: Trittsicherheit. Verformungen an Geländern, Beschädigungen, Korrosion, Sicherung lösbarer Teile
  20. Elektrische Ausrüstung
    - Leitungen: Beschädigungen, Befestigungen, Zugentlastung äußerer Leitungen
    - Schutzleiter: Befestigungen, Beschädigungen
  21. Isolation an Hubarbeitsbühnen (sofern die Hubarbeitsbühne für Arbeiten an oder in der Nähe ungeschützter aktiver Teile elektrischer Anlagen bestimmt ist)
    - Isolation Arbeitsbühne/Hubeinrichtung sowie Hubeinrichtung/Fahrgestell: Verschmutzungen, Beschädigungen, Isolationswiderstand 
  22. Besondere Sicherheitseinrichtungen
    - Notendschalter, Schlaffseilschalter, Schlaffkettenschalter, Seilbruchschal-ter, Kettenbruchschalter, Steuersperren, Schaltleisten, Wiederanfahrsicherung,Kippsicherung (bei umklappbaren Arbeitsbühnen), Fangvorrichtung: Vollständigkeit, Wirksamkeit, Befestigungen, Zustand, Verformungen, Gängigkeit der Schaltelemente, Verschmutzungen, Zustand von Druckfedern
Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind auf das zu prüfende Gerät abzustimmen.
 

Sie wünschen ein Angebot, technischen Support oder haben eine allgemeine Frage?
Über unser Service Portal helfen wir Ihnen gerne weiter!




 

Stapler Service und Reparatur in:

AlzeyAschaffenburg,  Bad Soden,  Baunatal,  Bad Hersfeld,  Bad Homburg,  Bad Kreuznach,  Bad Nauheim,  Bad Vilbel,  Bensheim,  Butzbach,  Darmstadt,  Dietzenbach,  Dillenburg,  Dreieich,  Erbach,  Eschborn,  Eschwege,  Frankfurt,  Friedberg,  Friedrichsdorf,  Fulda,  Gelnhausen,  Gießen,  Griesheim,  Groß-Gerau,  Groß-Umstadt,  Hanau,  Hattersheim,  Heppenheim,  Hofheim,  Karben,  Kassel,  Kelkheim,  Korbach,  Idstein,  Ingelheim,  Lampertheim,  Langen,  Liederbach,  Limburg,  Ludwigshafen,  Mainz,  Maintal,  Marburg,  Mörfelden,  Mühlheim,  Neu-Isenburg,  Nidda,  Oberursel,  Obertshausen,  Offenbach,  Pohlheim,  Pfungstadt,  Rhein-Main,  Riedstadt,  Rodgau,  Rödermark,  Rüsselsheim,  Taunusstein,  Viernheim,  Weiterstadt,  Wetzlar,  Wiesbaden

Teleskoplader Service und Reparatur in:

AlzeyAschaffenburg,  Bad Soden,  Baunatal,  Bad Hersfeld,  Bad Homburg,  Bad Kreuznach,  Bad Nauheim,  Bad Vilbel,  Bensheim,  Butzbach,  Darmstadt,  Dietzenbach,  Dillenburg,  Dreieich,  Erbach,  Eschborn,  Eschwege,  Frankfurt,  Friedberg,  Friedrichsdorf,  Fulda,  Gelnhausen,  Gießen,  Griesheim,  Groß-Gerau,  Groß-Umstadt,  Hanau,  Hattersheim,  Heppenheim,  Hofheim,  Karben,  Kassel,  Kelkheim,  Korbach,  Idstein,  Ingelheim,  Lampertheim,  Langen,  Liederbach,  Limburg,  Ludwigshafen,  Mainz,  Maintal,  Marburg,  Mörfelden,  Mühlheim,  Neu-Isenburg,  Nidda,  Oberursel,  Obertshausen,  Offenbach,  Pohlheim,  Pfungstadt,  Rhein-Main,  Riedstadt,  Rodgau,  Rödermark,  Rüsselsheim,  Taunusstein,  Viernheim,  Weiterstadt,  Wetzlar,  Wiesbaden